Mit dem Urteil vom 09. Juli 2024 und der Eingrenzung des Referenzzinssatzes hat der Bundesgerichtshof Rechtssicherheit für die Nachberechnung von „Prämiensparverträgen mit unwirksamer Zinsanpassungsklausel“ geschaffen.
Unsere nach IDW PS 880 zertifizierte Kalkulationssoftware ic.profit-view, die bereits seit mehreren Jahren bei vielen Instituten für die Rückstellungsberechnung der Verträge im Einsatz ist, bietet weiterhin eine zuverlässige Grundlage für die Berechnung der Verträge. Aufgrund der vielfältigen Kalkulationseinstellungen können neben dem Referenzzinssatz (bspw. ehemals WU9554) auch alle gängigen Vertragsvarianten hinterlegt und nachberechnet werden. Zusätzlich ermöglicht die Batchfunktionalität eine effiziente Stapelverarbeitung großer Fallzahlen.