Wir laden Sie herzlich zu unserer kostenfreien Online-Informationsveranstaltung ein. Die ICnova AG informiert Sie über aktuellen Entwicklungen bei der Nachberechnung von Ratensparverträgen und präsentiert die neuesten Funktionen unserer Softwarelösung ic.profit-view.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in seinen Urteilen vom 9. Juli 2024 erstmals einen maßgeblichen Referenzzinssatz festgelegt, der für die Nachberechnung von Zinsen bei langfristigen Ratensparverträgen mit einer unwirksamen Zinsanpassungsklausel herangezogen werden kann. Dieser Referenzzinssatz basiert auf den Umlaufrenditen inländischer Bundeswertpapiere mit Restlaufzeiten von über 8 bis 15 Jahren (Zeitreihe der Deutschen Bundesbank, ehemals Kennung WU9554). Die Entscheidung bildet eine rechtliche Grundlage für die Nachberechnung der Verträge mit unwirksamer Zinsanpassungsklausel und hat durch die mediale Präsenz zu einem Anstieg von Anfragen betroffener Kunden geführt.
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